Als Edition speziell für Freiberufler und Privatanwender verspricht Microsoft Office 2019 Home and Business die typischen Bestandteile von MS Office, darunter beispielsweise Word, Excel oder PowerPoint. Wie auch schon in der vorigen Generation richtet sich diese Office-Edition sowohl an Privatanwender als auch an kleine Unternehmen und Freiberufler. Anders als die Office-Vorgänger läuft die 2019-Variante allerdings nicht mehr mit älteren Windows-Betriebssystemen. Daher ist die Installation nur auf einem Computer oder Laptop möglich, auf welchem das aktuelle Windows 10 installiert ist. Ein einmaliger Kauf für einen PC oder Laptop für den Gebrauch zu Hause oder bei der Arbeit.
Die Funktionen der Software im Überblick
einmaliger Kauf für einen PC oder Laptop für den Gebrauch zu Hause oder bei der Arbeit
Word 2019 als Programm zur Textverarbeitung
Excel 2019 als professionelle Software zur Erfassung und Analyse von Datenbeständen
PowerPoint 2019 als starkes Werkzeug beim Erstellen und Aufzeigen von Präsentationen
Outlook 2019 für das Verwalten von E-Mails
schwarzes Design
Office Sounds
verbesserte Bedienungshilfen
Systemvoraussetzungen für Microsoft Office 2019 Home and Business
Betriebssystem: Windows 10
Prozessor: 1,6 GHz, 2-Core-Prozessor
RAM: 4 GB, 2 GB (32 Bit)
Festplattenspeicher: 4 GB
Bildauflösung: 1280 x 768
Internetzugang
Viele neue Features und verbesserte Funktionalität - das verspricht Microsoft Office 2019 Home and Business
Bis dato setzte jede neue Office-Version gänzlich neue, höchste Standards, wobei die "H&B" Edition von Office 2019 keine Ausnahme bildet. Microsoft haben maßgebliche Verbesserungen hinsichtlich der Datensicherheit vorgenommen, auch bei Dokumenten, die im Team bearbeitet werden. So lassen sich fortan beispielsweise in Word oder Excel einzelne Datenbestände von Administratoren schwärzen, wenn ein Teammitglied aufgrund des Datenschutzes nicht in Kontakt mit diesen kommen, die Datei aber dennoch teilweise bearbeiten soll. Ebenso wurden neue Features zur Verhinderung von Datenverlusten integriert. Der integrierte Cloud-Speicher ist hierbei behilflich, für welchen unmittelbar eine Schnittstelle angelegt wurde, um Dateien ohne große Mühen zu teilen und zu sichern. Die Nutzung von Microsoft Office 2019 Home and Business ist im Zuge dessen wie gewohnt auf eine Installation beschränkt, was speziell Freiberufler und Privatanwender jedoch vor keine Hürde stellen sollte.
Office 2019 Home and Business ab jetzt ohne OneNote, aber weiterhin mit Outlook
OneNote befindet sich erstmals nicht in dieser Edition, wobei sich dieser Umstand damit begründet, dass der digitale Notizblock komplett aus dem Office-Software Kit entfernt wurde. Wer fortan digital Notizen anlegen möchte, kann das einfach mit dem dafür bereitgestellten Windows 10 Programm. Outlook zur Verwaltung der eigenen E-Mail-Konten ist wie gewohnt ebenfalls in dieser Version enthalten. Um Microsoft Office 2019 Home and Business auf einem Windows-Rechner nutzen zu können, muss dieser zwingend mit dem Windows 10 Betriebssystem arbeiten. Alle enthaltenen Programme werden außerdem natürlich in der 2019-Edition installiert.
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Sie fragen sich, ob der Kauf und Verkauf unserer Software rechtlich legitim ist? Wir können Ihnen garantieren: Ja.
Unsere Lizenzen stammen von ungenutzten Rechten aus Volumenlizenzen, die wir bei serösen und großen Distributoren erwerben und deren Rechte bisher nicht aktiviert wurden. Rechtliche Grundlagen für den Kauf und Verkauf dieser sogenannten „gebrauchten Software“ bilden zwei Gerichtsurteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) – C-128/11 und des Bundesgerichtshofs (BGH) – ZR-129/08 sowie ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt/Main – 11 U 68/11.
Europäischer Gerichtshof legalisiert den Verkauf gebrauchter Software
Mit Urteil vom 3. Juli 2012 (C-128/11) hat der EuGH unmissverständlich klargestellt, dass sowohl der Kauf als auch der Verkauf von gebrauchter Software erlaubt ist, solange gewisse Rahmenbedingungen eingehalten werden. Im Grundsatz besagt das Urteil, dass der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen legal ist. Es ist erlaubt, gebrauchte Software in Form einer CD oder DVD oder als Download-Link zu erwerben. Der Käufer kann über die gebrauchte Lizenz dauerhaft und frei verfügen und weder Käufer noch Verkäufer müssen den Hersteller fragen, ob er der Weiterveräußerung zustimmt. Zudem darf der Softwarehersteller bei Weiterverkauf der Lizenz keine erneute Vergütung verlangen. Diese ist bereits mit dem Erstverkauf vollumfänglich abgeschlossen.
Eine wichtige rechtliche Rahmenbedingung für den Weiterverkauf und den Erwerb von Gebraucht-Software ist die Sicherstellung, dass der Verkäufer seine Software-Version unbrauchbar macht. Er muss sie von seinem Server löschen und sollte er im Besitz einer Programm-CD sein, dann muss er zudem nachweisen, dass er diese ebenfalls vernichtet hat. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass dieselbe Lizenz zwei- oder mehrmals in Verwendung ist.
Bundesgerichtshof: Der Handel mit Gebraucht-Software-Lizenzen ist in Deutschland erlaubt
Für Deutschland fiel am 17. Juli 2013 (ZR-129/08) ein entsprechendes Urteil, welches das Urteil des EuGH in deutsches Recht umsetzte. Es besagt, dass gebrauchte Software-Lizenzen auch in Deutschland verkauft und erworben werden können. Damit ist die rechtssichere Grundlage für den Software-Handel auch in Deutschland geschaffen. Jeder käufer ist außerdem dazu berechtigt, für seine Software jederzeit und unbegrenzt Updates zu erhalten.
Volumen-Lizenzen dürfen entbündelt werden
Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt/Main bestätigt am 18. Dezember 2012 das Urteil des EuGH ebenfalls - 11 U 68/11. Dabei geht es noch einen Schritt weiter und betrachtet es als rechtens, dass Volumenverträge auch aufgespalten und als Einzellizenzen weiterverkauft werden können. Am 11. Dezember 2014 bestätigte der BGH dieses OLG-Urteil zum Thema Aufspaltung von Volumen-Lizenzen noch einmal. Wichtig dabei ist einzig der Sachverhalt, dass nicht mehr Nutzungsrechte weiterveräußert werden dürfen als die Summe der in einer Volumenlizenz enthaltenen Einzellizenzen ergibt.
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