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Microsoft Windows Server 2019 Standard 16 Cores - 301052
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Microsoft Windows Server 2019 Standard 16 Cores

Microsoft
279,99 EUR
Unser bisheriger Preis 499,00 EUR
inkl. 19 % MwSt.

Art.Nr.: 301052
GTIN/EAN: 0889842425635
Hersteller: Microsoft

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Das neue Windows Server 2019 Standard ist die Weiterentwicklung des beliebten Betriebssystems Windows Server 2016. Es eignet sich für die meisten Infrastrukturszenarien und auch für Workloads wie Microsoft SQL Server oder Microsoft SharePoint. Über die Sicherheitsstandards von Windows Server 2016 hinaus werden effiziente Funktionen zum Schutz vor Bedrohungen geboten. So wurden die virtuellen Maschinen (VMs) weiterentwickelt, die sensible Anwendungen schützen. Es werden nun auch Linux-VMs unterstützt. Administratoren können zudem Netzwerksegmente zwischen Servern auf einfache Weise verschlüsseln. Neu eingeführt ist die Windows Defender Advanced Threat Protection (ATP). Diese bietet in Windows Server 2019 Standard einen vorbeugenden Schutz vor Angriffen und Zero-Day-Exploits. Sie erlaubt auch, den gesamten Sicherheitszyklus zentral zu verwalten.

Hochfunktionales Server-Management-Tool

Die 2019er Version von Windows Server macht hybride Cloud-Szenarien möglich. Grundlage ist das 2017 vorgestellte Project Honolulu. Bestehende Windows Server-Umgebungen lassen sich leicht mit den neuen Cloud-Diensten verbinden. Der Benutzer kann somit Azure Backup, Desaster Recovery, Azure File Sync und andere Microsoft-Dienste unkompliziert in vorhandene Infrastrukturen und Applikationen integrieren. Die Software "Project Honolulu" wurde gleichzeitig mit der Veröffentlichung von Windows Server 2019 offiziell vorgestellt. Dieses Server-Management-Tool ist eine zentrale Schnittstelle, um Server, die - mit oder ohne GUI - unter Windows 2019, 2016 oder 2012R2 laufen, zu verwalten. Typische Aufgaben wie Performance Monitoring oder Serverkonfiguration werden einfacher, da sie bei Project Honolulu anders gestaltet sind. Auch das Managen von Windows Services in Architekturen mit gemischten Servern wurde vereinfacht.

Kleinere Container und HCI-Infrastrukturen

Windows Server 2019 Standard unterstützt Entwickler stärker als bisher bei der Modernisierung bestehender Anwendungen, wenn diese mit Container-Technologien arbeiten. Dazu dienen die Server Core Basis Containerimages des Betriebssystems. Images können auf ein Drittel ihrer derzeitigen Größe verkleinert werden. Damit reduziert sich auch die Downloadzeit um etwa 72 Prozent. Unterstützung gibt es zudem für das Open-Source Containersystem Kubernetes. Hyperkonvergente Infrastrukturen (HCI) sind schon von Windows Server 2016 und dem Windows Server Software Defined-Programm bekannt. Auch in Windows Server 2019 sind vorkonfigurierte HCI-Lösungen nützlich. Sie helfen bei der Erfüllung von Rechen- und Speicheranforderungen und sind einfach zu implementieren und skalieren. Auch sie können durch Project Honolulu verwaltet werden, wodurch sich die tägliche Arbeit mit HCI-Implementierungen stark vereinfacht.

Möglich wird außerdem die Nutzung als Remote Desktop Session Host (RDSH). Dabei können Windows-basierte Programme oder der gesamte Desktop unter Nutzern geteilt werden, wenn sie auf dem Host laufen. Interessant sind auch die neuen Funktionen für das Speicher-Management. Die Storage Migration Services (SMS) ermöglichen es, vor allem alte File-Server auf die Version 2019 zu aktualisieren. Dabei werden Daten, Zugriffsrechte und Einstellungen übernommen. Die Storage-Migration überträgt die Identität des alten Servers auf einen neuen, sodass der vorherige Rechner vom Netz kann. Das nötige Werkzeug ist in den Honolulu-Tools enthalten. Windows Server 2019 Standard bietet des Weiteren das Feature Storage Replica. Es war bereits in der Datacenter Edition von Windows Server 2016 enthalten und dient der blockbasierten Replizierung von Volumes zwischen Servern und Clustern. Windows Server 2019 wartet zusätzlich mit einer grafischen Oberfläche auf, die manche Nutzer in der 2016er Version vermisst haben.



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Sie fragen sich, ob der Kauf und Verkauf unserer Software rechtlich legitim ist? Wir können Ihnen garantieren: Ja. 

Unsere Lizenzen stammen von ungenutzten Rechten aus Volumenlizenzen, die wir bei serösen und großen Distributoren erwerben und deren Rechte bisher nicht aktiviert wurden. Rechtliche Grundlagen für den Kauf und Verkauf dieser sogenannten „gebrauchten Software“ bilden zwei Gerichtsurteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) – C-128/11 und des Bundesgerichtshofs (BGH) – ZR-129/08 sowie ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt/Main – 11 U 68/11.

Europäischer Gerichtshof legalisiert den Verkauf gebrauchter Software

Mit Urteil vom 3. Juli 2012 (C-128/11) hat der EuGH unmissverständlich klargestellt, dass sowohl der Kauf als auch der Verkauf von gebrauchter Software erlaubt ist, solange gewisse Rahmenbedingungen eingehalten werden. Im Grundsatz besagt das Urteil, dass der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen legal ist. Es ist erlaubt, gebrauchte Software in Form einer CD oder DVD oder als Download-Link zu erwerben. Der Käufer kann über die gebrauchte Lizenz dauerhaft und frei verfügen und weder Käufer noch Verkäufer müssen den Hersteller fragen, ob er der Weiterveräußerung zustimmt. Zudem darf der Softwarehersteller bei Weiterverkauf der Lizenz keine erneute Vergütung verlangen. Diese ist bereits mit dem Erstverkauf vollumfänglich abgeschlossen.

Eine wichtige rechtliche Rahmenbedingung für den Weiterverkauf und den Erwerb von Gebraucht-Software ist die Sicherstellung, dass der Verkäufer seine Software-Version unbrauchbar macht. Er muss sie von seinem Server löschen und sollte er im Besitz einer Programm-CD sein, dann muss er zudem nachweisen, dass er diese ebenfalls vernichtet hat. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass dieselbe Lizenz zwei- oder mehrmals in Verwendung ist.

Bundesgerichtshof: Der Handel mit Gebraucht-Software-Lizenzen ist in Deutschland erlaubt

Für Deutschland fiel am 17. Juli 2013 (ZR-129/08) ein entsprechendes Urteil, welches das Urteil des EuGH in deutsches Recht umsetzte. Es besagt, dass gebrauchte Software-Lizenzen auch in Deutschland verkauft und erworben werden können. Damit ist die rechtssichere Grundlage für den Software-Handel auch in Deutschland geschaffen. Jeder käufer ist außerdem dazu berechtigt, für seine Software jederzeit und unbegrenzt Updates zu erhalten.

Volumen-Lizenzen dürfen entbündelt werden

Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt/Main bestätigt am 18. Dezember 2012 das Urteil des EuGH ebenfalls - 11 U 68/11. Dabei geht es noch einen Schritt weiter und betrachtet es als rechtens, dass Volumenverträge auch aufgespalten und als Einzellizenzen weiterverkauft werden können. Am 11. Dezember 2014 bestätigte der BGH dieses OLG-Urteil zum Thema Aufspaltung von Volumen-Lizenzen noch einmal. Wichtig dabei ist einzig der Sachverhalt, dass nicht mehr Nutzungsrechte weiterveräußert werden dürfen als die Summe der in einer Volumenlizenz enthaltenen Einzellizenzen ergibt.
 



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